Die teilweise oder ganzheitliche Rückgabe der Anteile des Investmentvehikels auf Anfrage eines Investors. Die Bepreisung der zurückgegebenen Anteile ist in den Fondsunterlagen definiert.
Global Definitions Database
Rücknahme
Source: Global | Date: 07 October 2016 | ID: D0474 | Version: 1